Gefahrgutbehälter mit GGVSE

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Sicherer Transport von Gefahrgut

Viele Substanzen, Stoffe oder Produkte können sowohl für Menschen als auch für die Umwelt schädlich sein. Werden solche Güter im öffentlichen Raum, also auf der Straße, per Bahn oder Schiff transportiert, spricht man von Gefahrgut. Gefahrgüter unterliegen einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht sowie weitere gesetzliche Regelungen. Dazu zählt z. B. welche Ausrüstung beim Transport von Gefahrgut mitgeführt bzw. verwendet werden muss. Deshalb sind Transportbehälter, die GGVSEB-Zertifiziert sind besonders praktisch.

Metallbehälter GGVSEB Zertifiziert

Alle hier abgebildeten Behälter sind zum Transport von Gefahrgut geeignet und durch umfangreiche Tests und behördlicher Prüfung GGVSEB Zertifiziert. Die Behälter aus Metall sind mit Deckel und entsprechenden Verschlusssystemen ausgestattet. Mit diesen Transportbehältern kann nicht nur die Lagerung, sondern insbesondere der Transport von Gefahrgut vorschriftsgemäß durchgeführt werden.

Was bedeutet GGVSEB?

GGVSEB ist die Abkürzung für die Gefahrgutverordung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die die Beförderung gefährlicher Güter auf den Straßen seit 1970 regelt. Die GGVS von 1970 wurde 2001 von der GGVSE und 2009 letztendlich von der GGVSEB abgelöst. Wie alle Vorgaben zum Gefahrgut ist die GGVSEB eine nationale Umsetzung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter. Neben der bereits erwähnten deutschen Gefahrgutrichtlinie ist für den europäischen Raum die Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (dt. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) oder kurz ADR, maßgeblich.

Welche Stoffe gelten als Gefahrgut?

Folgende Stoffe müssen in dafür geeigneten Transportbehältern befördert werden:
Klasse 1: Explosive Stoffe
Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 6: Giftige Stoffe
Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Als Beispiel für solche Gefahrgüter können unter anderem Feuerwerkskörper, Akkubanken und Batterien, Feuerzeuge oder auch Campingkocher aber auch Haarspraydosen und Eodorant oder Parfüm angeführt werden.

Metallbehälter mit Deckel

Um den hohen Anforderungen an die gesetzlichen Verordnungen gerecht zu werden, sind alle Transport- und Lagerbehälter aus Metall mit entsprechendem Deckel ausgestattet. Diese können durch die integrierten Hebelspannverschlüsse aus Stahl schnell und einfach abgenommen oder aufgesetzt werden.