Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Aluminium blank 9,60m

1.365,90 € zzgl. MwSt.

1625.42 inkl. MwSt.

Artikel-Nr.: GUE-510120
Kostenlose Lieferung DE
Auf Lager: Lieferzeit 1 - 2 Werktage
Menge - Stk

Einsatzbereich

An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften.

Unabhängig von der Steighöhe gilt:

  • Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
  • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
  • Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt
  • Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
  • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
  • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
  • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 ? 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
  • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen.
  • Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden
  • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
  • Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
  • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)

1
Bauart: Einzügig
DIN Norm: DIN 18799-1
Gesamt-Breite (mm): 520
Holmhöhe (mm): 60
Leiter-Länge inkl. Ausstiegsholm (m): 9,6
Material: Aluminium
Montage erforderlich: Ja
Steighöhe (m): 8,4
Wandabstand (mm): 200